Klassifizierung des Weins mittels Qualitätsstufen

Wein-Klassifizierung

Qualitätsweine (früher Q.b.A.) müssen sich einer sensorischen und analytischen Prüfung unterziehen, um eine Amtliche Prüfnummer zu erhalten. Sie sollen in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Weinfehlern sein und einem gebietstypischen Geschmacksprofil entsprechen. Hierbei  heben sich die Qualitätsweine vom Tafelwein und Landwein ab.

Die Produktion unterliegt spezifischen Bestimmungen, die weitgehend die Parameter für die Weinbereitung und die Vermarktung (Rebsorten, Höchstertrag, Zuckerung, Mindestalkoholgehalt usw.) regeln.

Der Prädikatswein (früher Qualitätswein mit Prädikat) stellt eine gehobene Kategorie der Qualitätsweine dar. An diesen werden besonders hohe Anforderungen bezüglich Mostgewicht, Zustand der Trauben und Art der Lese gestellt.
Prädikatsweine müssen ein bestimmtes Mindest-Mostgewicht je nach Prädikatsstufe und Anbaugebiet aufweisen. Eine Anreicherung (Chaptalisation) zur Erhöhung des Alkoholgehaltes ist untersagt. Gemessen wird das Mostgewicht in Oechsle, um den Reifegrad zu bestimmen.

Die Prädikate sind:
 
  • Kabinett: Kabinettweine sind im Allgemeinen leichtere, elegantere Weine, die bestimmte Qualitätsvoraussetzungen erfüllen müssen: Der natürliche Zuckergehalt im Most muss in Baden mindestens 76 Grad Oechsle betragen. Die Weine sind erfahrungsgemäß in den ersten drei bis fünf Jahren zu trinken.
  • Spätlese: Wie der Name schon sagt, erntet man diese Weine in einer späteren Lese in vollreifem Zustand. Gesetzliche Mindestanforderungen schreiben in Baden 85 Grad Oechsle vor.
  • Auslese: Dritte Gütestufe der deutschen Prädikatsweine (s. Qualitätsstufen); hierfür müssen kranke und unreife Beeren aussortiert werden. Der natürliche Zuckergehalt des Mostes beträgt in Baden mindestens 98 Grad Oechsle.
  • Beerenauslese: Wird aus überreifen und edelfaulen Beeren gewonnen, deren Saft in Baden einen natürlichen Zuckergehalt von mindestens 124 Grad Oechsle aufweist.
  • Trockenbeerenauslese: Weine, die aus eingeschrumpften, edelfaulen Beeren gekeltert werden. In Baden muss das Mindestmostgewicht 150 Grad Oechsle betragen.
  • Eiswein: Eiswein wird aus Trauben gewonnen, die bei Lese und Kelterung gefroren (Lese bei mindestens -7 Grad Celsius) sein müssen und deren Mostgewicht mindestens den für eine Beerenauslese festgelegten Wert erreichen muss.
Quellen: Wikipedia und Badischer Wein.
 

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