
Der Kaisershop
Kaiserlich genießen
Taschenbegleiter Vögel
Lange Zeit war der Kaiserstuhl bei Naturliebhabern vor allem für seine mediterrane Pflanzenwelt und seine Orchideen berühmt. Mittlerweile richtet sich das Interesse jedoch verstärkt auch auf seine Vogelwelt. Denn die hat einiges zu bieten! Anderswo bereits ausgestorbene Vogelarten wie Bienenfresser, Wiedehopf, Zaunammer oder Steinkauz lassen sich hier noch beobachten.
Der Taschenbegleiter "Vögel im Kaiserstuhl" stellt über 80 Vogelarten des Kaiserstuhls vor und zeigt, wo es sich besonders lohnt nach Bienenfresser, Wiedehopf und Co. Ausschau zu halten. Damit sich auch zukünftige Generationen an der einmaligen Vogelwelt des Kaiserstuhls erfreuen können, liefert der Taschenbegleiter Tipps, wie man den Vögeln mit einfachen Mitteln helfen kann.
4,50 € (7% Mehrwertsteuer inklusive. Versand nicht inbegriffen.)
Gesetzliche Gewährleistung
Mitteilung als PDF öffnen europa.eu/youreurope/garantien
Text der Mitteilung
Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.